Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Der Tierbetreuer verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu behandeln und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Der Tierhalter versichert wiederum, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist. Handelt es sich um einen Hund, versichert der Eigentümer ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht (welche in Berlin auch gesetzlich vorgeschrieben ist).

Das Tier wird für eine bestimmte Zeit vom Tierbetreuer betreut, gepflegt und/oder verwahrt. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von §833 BGB.

Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit in der Obhut des Tierbetreuer erleiden könnte, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung; die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt im Sinne von §834 BGB (Tieraufseherhaftung). Für Schäden, die das Tier anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer.

Hält der Tierbetreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Tierbetreuer das Tier im Auftrage des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. (Gilt nur, falls der Besitzer überhaupt nicht erreichbar ist und somit mit ihm keine Behandlung abgesprochen werden kann.)

Das notwendige Futter wird vom Tierhalter/Eigentümer gestellt.

Für die vereinbarte Zeit erhält der Tierbetreuer eine Vergütung für Pflege und Betreuung, die immer nach abgeleisteter Betreuung nach Vorlage einer Rechnung in bar zu entrichten ist.